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Tipps zu Hausbesuchen & Co

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Hausbesuche, sei es von einzelnen Patienten oder im Altenheim, gehören zum ärztlichen Alltag. Was es hierbei zu beachten gibt, ob man z. B. die Arzthelferin als Vertretung schicken darf und wie man Betroffene bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung unterstützen kann, beantworten wir in folgendem Beitrag.

Das Wichtigste zu Beginn

Unterlagen-Check-Liste für den Hausbesuch

Dass man auf Hausbesuchen den Arztkoffer dabei hat, ist selbstredend. Aber auch diverse Unterlagen können nützlich sein. Ein Kollege hat kürzlich zusammengefasst, was für ihn in die Büromappe beim Hausbesuch gehört:

  • Rezepte
  • Arbeitsunfähigkeitsbeschreibungen
  • Überweisungsscheine
  • Transportscheine
  • Rettungsdienstprotokoll
  • Kugelschreiber mit LED-Licht
  • Kartenlesegerät
  • Wechselgeld
  • Visitenkarte
  • mobiles Gerät zum Einloggen in Praxisrechner
  • Telefonliste der umliegenden Kliniken und Apotheken
  • bei Besuch von Altersheimen: Patientenlisten
Verpflichtung zum Hausbesuch? Manchmal ja

Kommt ein Behandlungsvertrag zustande, sind Sie verpflichtet, sich ein eigenes Bild vom Zustand des Patienten zu machen. Diese Verpflichtung kann auch einen Hausbesuch beinhalten. Denn ein Behandlungsvertrag kann unter anderem schon dann zustande kommen, wenn Sie mit einem Angehörigen des Patienten am Telefon sprechen.

Ist eine fernmündliche Diagnose nicht möglich, müssen Sie sich persönlich vor Ort vom Leiden des Patienten überzeugen. Alternativ können Sie den Erkrankten an den Bereitschaftsdienst oder eine Klinik verweisen.

Tipps zu Hausbesuchen

Hausbesuch mit Wildwechsel: die schwarzen Schafe

Landärzte sind viel mit dem Auto unterwegs. Und nicht wenige haben dabei Unfälle mit Tieren – und Ärger mit der Teilkasko-Versicherung. Denn die Versicherungen zahlen bei Teilkasko nur für Schäden, die von Haarwild verursacht werden. Dazu zählen u.a. Rehe, Wildschweine und Wisente (und sogar Seehunde!). Nicht jedoch Kühe, Schafe, Hunde und andere Haustiere. Und schon gar nicht Federvieh wie Fasane, Enten oder – neuerdings in Mecklenburg beheimatete – wilde Nandus. Dafür müsste die Teilkasko um eine erweiterte Wildschadenklausel ergänzt oder eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden.

Hausbesuch im Altersheim

EBM-Abrechnung bei Hausbesuchen in Altersheimen oder sozialen Einrichtungen

Bei einem Hausbesuch rechnen Sie laut EBM zunächst Ziffer 01410 ab. Doch was ist, wenn Sie in einem Altenheim mehrere Patienten hintereinander sehen? Müssen Sie dann für die weiteren Patienten die Ziffer 01413 (Mitglieder der „selben sozialen Gemeinschaft“) eintragen? Hierzu gibt es unterschiedliche Interpretationen, denn wie kennzeichnet sich diese „selbe soziale Gemeinschaft“? Grundsätzlich gilt: Hat der Patient einen eigenen Schlüssel, einen eigenen Briefkasten und einen eigenen Eingang, so lebt er in einer abgeschlossenen sozialen Einheit (Abrechnung nach Ziffer 01410). Die „selbe soziale Gemeinschaft“ wird meistens dann angenommen, wenn Küche und Sanitäreinrichtungen gemeinsam genutzt werden. Das ist in Altenheimen meistens pro Station der Fall.

Patienten im Altersheim: Visite oder Hausbesuch?

Werden Sie zu einem Hausbesuch in ein Seniorenheim gerufen, so ist nach der GOÄ die Ziffer 50 abzurechnen. Einige Kassen verweisen in diesem Fall auf die – für sie günstigere – Ziffer 48. Die ist jedoch nur für Besuche auf Pflegestationen berechnungsfähig. Zudem muss der Besuch regelmäßig und zu vorher vereinbarten Zeiten erfolgen. Das wäre so etwas wie die „Visite“ eines Hausarztes. Besuche in Altenheimen, in denen die Senioren in jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten leben, können Sie also ruhigen Gewissens als Hausbesuch nach Ziffer 50 berechnen.

Abrechnung und Dokumentation

Patient nicht zuhause: Wie rechne ich den Hausbesuch ab?

Da ist der Ärger groß: Sie machen sich zu einem Hausbesuch auf, treffen den Patienten jedoch trotz Absprache nicht an. Missmutig fragen Sie sich, ob Sie den so genannten „unvollendeten“ Hausbesuch abrechnen dürfen oder nicht.

Die Antwort: Jein! Konkret: Die Besuchsgebühr sowie die Wegegebühr sind anzurechnen. Weitere Leistungen jedoch nicht. Auch Konsiliarpauschale, Versichertenpauschale und Grundpauschale sind in diesem Fall tabu.

Auch bei Hausbesuchen „am Stück“ einzelne Wegegelder abrechnen

Hausbesuche zusammen zu legen, ist eine gängige Praxis von niedergelassenen Ärzten. Das geht in der Regel schneller und ist organisatorisch weniger aufwändig, als zwischenzeitlich nach Hause oder in die Praxis zurückzukehren. Dennoch kann bei „Kettenbesuchen“ das Wegegeld pro Patient jedes Mal voll berechnet werden. Ausnahme: Die besuchten Patienten leben in einer häuslichen Gemeinschaft oder einem Heim. Dann muss das Wegegeld pro Patient anteilig berechnet werden.

Hausbesuche während der Feiertage: So ersparen Sie sich doppelte Dokumentation

Sie machen über Ostern und Pfingsten Hausbesuche und müssen Ihre händisch erstellten Dokumentationen hinterher in die Praxis-EDV eingeben? Das geht mit einem mobilen Angebot Ihres System-Anbieters einfacher. Für die meisten Hausbesuchsmodule wird ein Notebook benötigt, auf das eine Software aufgespielt wird, die sich mit dem Praxis-Server synchronisiert. Durch die Synchronisation gehen keine Daten verloren und sie werden nicht doppelt gespeichert – auch wenn während Ihres Hausbesuchs in der Praxis die Patientenkarteien bearbeitet werden.

Hausbesuch durch Arzthelferin

Hausbesuche an Arzthelferinnen delegieren?

Um Ihren Praxisalltag zu entlasten, können Sie unter bestimmten Umständen Ihre Arzthelferinnen bei Hausbesuchen mit einbeziehen. Die KBV und die BÄK haben dazu einen Katalog definiert. Demnach können qualifizierte Mitarbeiterinnen (und natürlich auch Mitarbeiter) bei Hausbesuchen z.B. Wundpflege, Verbandswechsel, Blutdruckmessungen und Injektionen (subkutan oder intramuskulär) übernehmen. Wichtig ist, dass Sie sich von der Qualifikation der Mitarbeiterin überzeugt haben. Bei Besuchen über einen längeren Zeitraum müssen Sie sich zudem zwischenzeitlich einen persönlichen Eindruck vom Patienten verschaffen. Abrechnung nach EBM 40240 und evtl. 40260.

Abrechnung bei Hausbesuch der Arzthelferin

Besucht eine Mitarbeiterin in Ihrem Auftrag einen Patienten, sollten Sie diese Leistung dokumentieren und abrechnen. Die GOÄ sieht hierfür die Nr. 52 vor. Sie ist mit dem einfachen Gebührensatz und ohne Wegegeld berechnungsfähig.

Aufgrund eines veralteten GOÄ-Kommentars (Thieme 2002) streichen private Krankenkassen diese Nummer, wenn gleichzeitig andere Leistungen berechnet werden. Lassen Sie sich davon nicht beirren. Blutentnahme, Katheterwechsel und andere Leistungen können neben der Nr. 52 sehr wohl honoriert werden – und das sogar mit den normalen Steigerungsfaktoren.

Tipps zur häuslichen Pflege und Pflegeheimen

Verordnung häuslicher Krankenpflege: Hier finden Sie Hilfe

Die Verordnung häuslicher Krankenpflege bietet zahlreiche bürokratische Fallen. Bevor Sie Formulare falsch ausfüllen oder zeitraubende Nachfragen bei der Krankenkasse auf sich nehmen, könnten Sie sich online informieren.

Auf www.aok-gesundheitspartner.de findet sich ein Button „Verordnung Häuslicher Krankenpflege“, der Sie zur Rubrik „Praxiswissen“ führt. Dort erhalten Sie detaillierte Hilfe. Wenn Sie möchten, können Sie auch Fallbeispiele im „Quickcheck“ durchspielen.

Die Suche nach der richtige Pflege

Pflegeeinrichtungen für Ihre Patienten finden

Bei der Suche nach Pflegeeinrichtungen sind Ärzte oft die ersten Ansprechpartner für Angehörige und Betroffene. Wenn Sie keine persönliche Empfehlung haben, können Sie auf die verschiedenen Internet-Navigatoren der Krankenkassen verweisen. Dazu zählen das Angebot der Ersatzkassen (www.pflegelotse.de), die Pflegedatenbank der Betriebskrankenkassen ( www.bkk-pflege.de) sowie der Navigator der AOK (www.aok-pflegeheimnavigator.de).

Hier finden Sie eine Checkliste für Pflegeheime

Wenn Angehörige auf der Suche nach einem Pflegeheim sind, ist der Arzt oft der erste Ansprechpartner. Wenn Sie keine eindeutige Empfehlung haben, können Sie die Betreffenden auf eine kostenfreie Checkliste der Bertelsmann Stiftung verweisen. Diese ist im Internet unter pflegeheim.weisse-liste.de zu finden. Der passende Pflegeplatz wird individuell nach Kriterien wie Erreichbarkeit, Ausstattung, Betreuung etc. ermittelt.

Quellen:

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